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Hilfe beim Weg in die Selbstständigkeit

Viele Menschen haben in den letzten Jahren und Monaten denGesch Ftsideen-weiss2-e1304335685252 in Weg in die Selbstständigkeit gesucht. Manche waren erfolgreich, manche nicht. Doch wie macht man sich selbstständig, von wo bekommt man Informationen dazu und vor allem wer hilft einem beim Entwickeln einer lukrativen Geschäftsidee?

Grundsätzlich ist der Weg in die Selbstständigkeit, vor allem in Zeiten des Internets, keine große Sache mehr. Die Vorteile einer Selbstständigkeit sollte man sich wirklich einmal vor Augen führen:

  • Sie haben freie Zeiteinteilung und können arbeiten wann und wo Sie möchten
  • Sie sind unabhängig von Ausbildung und Alter. Jeder die gleichen Chancen.
  • Durch eine selbständige Tätigkeit hat man eine hohe Eigen-Motivation.
  • Durch geringes Startkapital und geringe Betriebskosten kaum finanzielles Risiko
  • Sie haben eine große unternehmerische Freiheit. Sie sind der Boss!
  • Es gibt fertige Produkte bewährte Konzepte die Sie für sich adaptieren können
  • Es sind zumindest am Anfang keine Angestellten erforderlich.
  • Als Selbstständiger ist natürlich ein hohes Einkommen möglich

Vielleicht klingt das alles zu schön um wahr zu sein? Oder Sie haben schon mal etwas „ausprobiert“, was dann nicht funktioniert hat?

Dann sollten Sie sich einmal die Seite www.geschaeftsideen.de ansehen, denn dort finden Sie nicht nur Tipps und Hilfe bei der Gründung eines Unternehmens. Geschäftsideen.de bietet darüber hinaus auch noch über 100 erfolgreiche Geschäftsideen, die Sie vielleicht auf die noch fehlende zündendende Idee bringt.

Eines sollte aber von vorherein klar sein: Sie brauchen ein Konzept, eine Linie, einen Plan für Ihr Business. Und wie so oft, beginnt alles mit einer Idee… Ob diese Idee wirklich ein profitables Geschäftskonzept darstellt, sollte man unbedingt prüfen lassen. Auch wenn es einem selbst so gut gefällt, bringt das nichts und kann ein Schuss ins Leere bedeuten. Denn der Markt entscheidet was funktioniert, nicht Ihre persönlichen Vorlieben.

Deshalb sollte man es sich selbst nicht zu einfach machen mit der Selbstständigkeit. Hilfe ist auf jeden Fall verfügbar. Denn Geschäftsideen.de steht sowohl in einer kostenlosen als auch in einer
gebührenpflichtigen Version zur Verfügung. Als aufmerksamer Leser werden Sie jetzt wahrscheinlich sagen „Ich wusste es, es kostet etwas!“

Dazu muss man aber sagen, dass Information und Wissen auch eine Art Handelsware ist. Denn es ist doch besser im Vorfeld Ideen zu haben und eine klare Marschrichtung für das eigene Business, als im Nachhinein dann „schlauer“ zu sein und das oft um ein Vielfaches der eigentlich notwendigen Investition.

Also, informieren Sie sich seriös und unverbindlich auf www.geschaeftsideen.de

Was muss ich bei der Auswahl meiner Domain alles beachten – Markenrecht, Namensrecht!

Bei der Auswahl der Domain ist darauf zu achten, dass die gewählte Internet-
Adresse (Domain) nicht in Rechte Dritter eingreift. Solche Rechte Dritter können
sich insbesondere aus dem Markenschutzgesetz (MaSchG), aus dem Gesetz gegen
den unlauteren Wettbewerb (UWG), aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) und
aus dem Namensrecht des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) ableiten
lassen.
Achtung! Die Internet-Registrierstellen prüfen den Eingriff in fremde
Rechte nicht. Diese Stellen tragen den gewünschten Domain-Namen in
das Register ein, soweit die konkrete Domain noch nicht vergeben ist
(first come, first served).

Domain und Markenrecht
Marken sind Zeichen, die dazu dienen, bestimmte Waren oder Dienstleistungen
eines Unternehmens zu kennzeichnen und gleichartige Waren und Dienstleistungen
anderer Unternehmen zu unterscheiden. Man unterscheidet zwischen
Wortmarken, Bildmarken, Wort-Bild-Marken, körperlichen (dreidimensionalen)
Marken und Klangmarken. Einen markenrechtlichen Schutz erlangt man grundsätzlich
durch Eintragung in das Markenregister beim Patentamt . Dabei sind nach einer
vorgegebenen Klasseneinteilung jene Waren und/oder Dienstleistungen anzugeben,
für die die Marke bestimmt ist.
Durch die Markeneintragung erlangt der Markeninhaber ein Ausschließungsrecht,
dh er kann Dritten die Benutzung gleicher oder ähnlicher Zeichen für gleiche oder
ähnliche Waren oder Dienstleistungen (richtet sich nach der Klasseneinteilung) im
geschäftlichen Verkehr verbieten, sofern dabei Verwechslungsgefahr besteht.
Bei berühmten Marken (zB Coca Cola) ist die Verwendung der Marke unabhängig
von der Waren- oder Dienstleistungsklasse unzulässig.
Mit der Eintragung einer Domain bei der Registrierungsstelle allein muss noch
kein Eingriff in ein bestehendes Markenrecht vorliegen, da dies regelmäßig noch
keine Benutzung einer Marke im Sinne des Markenschutzgesetzes darstellt. Eine
Benutzung ist aber dann anzunehmen, wenn unter der Domain tatsächlich eine
Website betrieben wird oder die Domain in Form einer E-Mail-Adresse verwendet
wird und dadurch die Marke in verwechslungsfähiger Form verwendet wird.
Der Oberste Gerichtshof wertete allerdings die bloße Registrierung einer Domain
dann jedoch bereits als Benutzung (und insofern als Markenrechtseingriff) wenn
bereits zum Registrierungszeitpunkt ersichtlich war, dass die unter der Domain
geplante Website gegen Markenrechte verstoßen wird (zB die Domain-Registrierung
„coca-cola.at“).
Tipp: Auch wenn die gewünschte Domain bei der Registrierstelle noch
nicht „besetzt“ ist, ist es ratsam, sich beim Patentamt zu erkundigen,
ob die gewünschte Domain bereits durch einen Dritten markenrechtlich
geschützt worden ist und für welche Waren- bzw Dienstleistungsklassen
dieser Schutz erwirkt wurde. Das markenrechtliche Ausschließungsrecht
gilt nämlich (außer bei berühmten Marken) nur für die eingetragenen
Klassen (zB Bauwesen oder Werbung).
Tipp: Es ist jedoch umgekehrt möglich, eine Domain als Marke rechtlich
absichern zu lassen. Hiezu ist eine Registrierung der Domain als Marke
beim Patentamt erforderlich. Zu beachten ist jedoch, dass gewisse
Zeichen nicht in das Markenregister eingetragen werden können (wenn
das Zeichen über die tatsächlichen Verhältnisse irreführend ist oder nur
beschreibenden Charakter hat).

Domain und Namensrecht
Durch einen Domain-Namen erhält die Website eine Adressierungsfunktion im
Internet. Gleichzeitig erfüllt sie aber auch eine Identifikation des dahinterstehenden
Domain-Inhabers. Die Domain hat deshalb auch eine Namensfunktion.
Domain-Namen, die einen Namen enthalten oder namensmäßig wirken, fallen
daher einerseits unter den namensrechtlichen Schutz des Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuches (ABGB), andererseits kann dadurch aber auch in ein fremdes
Namensrecht eingegriffen werden. Nun kann es jedoch vorkommen, dass beide
den gleichen (Familien-) Namen führen, aber nur einer diesen als Domainnamen
registriert hat (first come, first served). In einem
derartigen Kollisionsfall ist eine Interessenabwägung zwischen den beiden Namensträgern
(Domain-Inhaber und Dritter) anzustellen. Derjenige, der die schutzwürdigeren
Interessen hat, ist im „stärkeren“ Recht. Die schutzwürdigen Interessen
richten sich unter anderem nach dem auf der Website angebotenen Inhalt. Nach
der ständigen Rechtsprechung werden schutzwürdige Interessen des Namensträgers
grundsätzlich dann beeinträchtigt, wenn der Anschein einer wirtschaftlichen
oder ideellen Beziehung zwischen dem Namensträger und dem Namensverwender
erweckt wird. Bei gleicher Interessenlage gewinnt der Prioritätsältere, dh derjenige,
der seinen Namen zuerst als Domain registrieren hat lassen (first come,
first served).
Ähnlich verhält es sich bei der Verwendung von Ortsnamen. Als Name ist die
Ortsbezeichnung grundsätzlich dem Gebrauch der jeweiligen Gemeinde oder Stadt
vorbehalten. Als bloße geographische Herkunftsbezeichnung kann der Ortsname
jedoch von jedermann verwendet werden. Die Unterscheidung ist im Einzelfall
schwierig. Im Zweifel stellt die Verwendung des Ortsnamens als Domain einen
Gebrauch des Ortsnamens als Namen dar, der nur dem Namensträger (Stadt oder
Gemeinde) vorbehalten ist.
Tipp: Sollte ein Ortsname in einer Domain verwendet werden, sollte auf
der Startseite zumindest ein klarer und aufklärender Hinweis gegeben
werden, dass diese Website in keinem Zusammenhang mit den offiziellen
Stellen der Gemeinde oder der Stadt steht und eine private Website des
Unternehmens ist. Dadurch kann eine Verwechslungsgefahr zwischen dem
Domain-Inhaber und dem Namensträger (Gemeinde/Stadt) und der Anschein
einer Beziehung zwischen diesen hintangehalten werden. Im Zweifelsfall richtet
sich die Rechtmäßigkeit jedoch auch hier nach den schutzwürdigeren Interessen.

INFORMATIONSPFLICH TEN NACH DEM E-COMMERCEGESETZ

Hier habe ich einen Auszug aus dem E-Commerce-Gesetz zusammengestellt.
Dies soll lediglich der Information dienen. Es wird keine Gewährleistung dieses Artikels übernommen.

E-Commerce-Gesetz
Alle Anbieter von Diensten im WWW (dazu gehören insbesondere der Online-Vertrieb von Waren, der Online-Vertrieb von Dienstleistungen, Online-Informationsangebote, elektronische Suchmaschinen und Datenabfragemöglichkeiten, SMS-Dienste, WAP-Dienste sowie UMTS-Dienste, die über Mobiltelefon bereitgestellt und abgerufen werden können etc.), müssen die Informationspflichten nach dem ECG beachten.

Diese Informationspflichten können unterteilt werden in sogenannte „Allgemeine Informationspflichten“ und in „Informationspflichten bei Werbung“ – das Gesetz spricht diesbezüglich genaugenommen von „Informationen über kommerzielle Kommunikation“; dazu kommen als dritte Kategorie „Informationspflichten für Vertragsabschlüsse“, vereinfachend als „Informationspflichten bei Webshops“ bezeichnet.
Bei den Informationspflichten spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob zwei Unternehmer (B2B) oder ein Unternehmer und ein Konsument (B2C) einander gegenüberstehen. Ein Unterschied besteht lediglich insofern, als die Informationspflichten bei Webshops im Verhältnis B2B theoretisch vertraglich ausgeschlossen werden können, im Verhältnis B2C hingegen nicht.

Allgemeine Informationspflichten (§ 5 ECG )
Der Dienste-Anbieter hat folgende Informationen leicht und unmittelbar zugänglich (z.B. auf der Startseite oder mittels klar erkennbarem Link z.B. „Wir über uns“) zur Verfügung zu stellen (bei Diensten, die über ein Mobiltelefon bereitgestellt werden, wird es genügen, wenn z.B. ein Hinweis auf eine über das Internet zugängliche Website gegeben wird):
seinen Namen bzw. seine Firma: Soweit Dienste-Anbieter der Gewerbeordnung (GewO) unterliegen, sind diesbezüglich die Bestimmungen der GewO, besonders deren § 63 maßgeblich. Dementsprechend haben Einzelunternehmer (natürliche Personen), die nicht im Firmenbuch eingetragen sind, ihren „Namen“ zu führen. Darunter ist – auch wenn dies im Gesetz nicht mehr ausdrücklich so geregelt ist – jedenfalls der Familienname mit zumindest einem ausgeschriebenen Vornamen zu verstehen. Im Firmenbuch eingetragene natürliche (Einzelunternehmer) und juristische Personen (z.B. GesmbH, AG) und Personengesellschaften (OG, KG) haben nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (§ 14 UGB) ihre Firma so anzugeben wie sie im Firmenbuch eingetragen ist.
die geografische Anschrift, unter der man niedergelassen ist; unter der „geografischen Anschrift“ versteht man eine „ladungsfähige“ Adresse (persönliche Zustellbarkeit von behördlichen bzw. gerichtlichen Schriftstücken);
E-Mail-Adresse; die bloße Angabe der E-Mail-Adresse alleine genügt nicht. Daneben muss zusätzlich noch eine weitere Kontaktmöglichkeit (Telefonnummer oder Faxnummer) angeführt werden;
• Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, sofern vorhanden;
• die zuständige Aufsichtsbehörde; Leider ist nicht eindeutig geklärt, wer genau als zuständige Aufsichtsbehörde anzusehen ist. Die Aufsichtsbehörde soll jedenfalls Anlaufstelle für die Nutzer eines Dienstes der Informationsgesellschaft sein. Dazu wird teilweise vertreten, dass damit jene Behörde gemeint ist, die berechtigt ist, die Berufsberechtigung zu entziehen (bei Mitgliedern der Wirtschaftskammerorganisation daher idR die Gewerbebehörde, aber eben nicht immer). Denkbar wäre auch, dass es sich dabei um jene Behörde handelt, die das ECG zu vollziehen hat (das wäre stets die Bezirksverwaltungsbehörde und somit in vielen Fällen gleichzeitig die Gewerbebehörde). Bedauerlicherweise gibt es dazu derzeit keine klare und verbindliche Aussage.
Mein Tipp: Ich empfehle jedenfalls zur Sicherheit die Gewerbebehörde anzuführen.
sofern Preise angeführt werden – das E-Commerce-Gesetz selbst zwingt noch nicht dazu, es kann dies aber auf Grund anderer Vorschriften erforderlich sein (z.B. Preisauszeichnungsgesetz) – sind auch diese leicht les- und zuordenbar anzugeben. Es muss auch klar erkennbar sein, ob die Preise einschließlich Umsatzsteuer (gegenüber Verbrauchern nach Preisauszeichnungsgesetz verpflichtend) sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge ausgezeichnet sind und ob darin Versandkosten enthalten sind;
• wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet werden, müssen diese für den Nutzer speicher- und ausdruckbar zur Verfügung stehen. Das ECG selbst verpflichtet aber nicht dazu, AGB zu verwenden.

Rechtliche Erfahrungen

In meinem “zivilen” Beruf war ich Polizeibeamter. Durch die jahrzehntelange Prägung komme ich um das Thema “Recht und Gesetz” nicht herum!
Wobei ich betonen muss, dass ich KEIN Steuerberater und KEIN Finanzbeamter, oder dergleichen bin – hier halte ich lediglich meine Erfahrungen und Recherchen rund um das Thema ”Recht im E-Business” fest.
Natürlich aus österreichischer Sicht. Es handelt sich dabei aber Großteils um EU-Recht.

Was ein Mailresponder, Follow-Up Autoresponder oder ein Email Responder ist, und was so ein Mailversand System kostet

Follow-Up PHP Autoresponder V PRO-e1291819477498 in Was ist ein Mailresponder?

Zuerst einmal die Frage: Was ist ein Mailresponder, Follow-Up Autoresponder oder ein Email Responder überhaupt?

Ein “Follow-Up Autoresponder” ist eine Software, die es Ihnen ermöglicht, vollautomatisch in zeitlich festgelegter Reihenfolge vorgefertigte E-Mails zu versenden. Sie können zum Beispiel Weihnachtsgrüße oder Erinnerungen an wichtige Termine bereits Wochen im Voraus als Email verfassen, und erst zu einem von Ihnen gewählten Zeitpunkt versenden lassen.

Ein  Beispiel dazu:

Tag 0 – E-Mail 1 – Tag 1 – E-Mail 2 – Tag 3 – E-Mail 3 – Tag 5 – E-Mail 4 usw.

Ein Follow-Up Autoresponder hat auch ein Formular, welches Sie sicher von Webseiten kennen, in welches man seinen Namen und seine Emailadresse eintragen kann, um sich Informationen, Newsletter oder Ähnliches zusenden zu lassen. Das ist natürlich eine wunderbare Sache, da dies absolut vollautomatisch geschieht. Das heißt jemand der Informationen anfordert bekommt diese in wenigen Minuten in sein Postfach zugestellt. Ohne dass Sie selbst einen Finger rühren müssen.

Wofür braucht man einen Follow-Up Autoresponder?

Stellen Sie sich einmal vor, Sie haben eine tolle Webseite, einen Blog, ein Shop oder etwas in der Richtung. Wenn Sie nun Besucher haben auf Ihrer Internetpräsenz, dann werden diese Besucher vielleicht mehr Informationen zu Ihrem Themengebiet haben. Oder Ihre Besucher möchten über Aktualisierungen informiert werden. Dann eignet sich ein Follow-Up Autoresponder dazu am besten.

Ihr Interessent trägt Namen und Emailadresse ein, und er bekommt alle Informationen vollautomatisch durch den Follow-Up Autoresponder zugestellt, obwohl Sie vielleicht gar nicht vor dem Pc sitzen. Vor allem passiert das Ganze in Echtzeit. Das heißt der Interessent oder Ihr Kunde muss nicht warten, bis Sie seine Email gelesen haben und dann müssen Sie mühsam Antworten oder die Informationen versenden. Nein! Das nimmt Ihnen alles ein Follow-Up Autoresponder System ab. 24 Stunden am Tag.

Das Nachfassen mit einem Follow-Up Autoresponder System

Vor allem dient ein Follow-Up Autoresponder auch dem sogenannten „Nachfassen“ bei Interessenten oder Kunden. Sie werden es sicher von sich selbst wissen. Fast niemand kauft gleich beim 1. Mal. Nun, wenn Sie eine tolle Webseite haben mit einem guten Produkt, dann mögen Ihre Verkäufe vielleicht ganz gut sein. Trotzdem verlassen jede Menge Menschen Ihre Seite wieder OHNE etwas gekauft zu haben. Da kommt dann ein Follow-Up Autoresponder in Speil. Denn wenn sich der Bescuher einträgt, haben Sie mit jeder Folgemail die Sie diesem Interessenten schicken eine neuerliche Möglichkeit Ihren Interessenten doch noch zum Kauf zu bewegen.

Ein Follow-Up Autoresponder System nimmt Ihnen also quasi lästige Verkaufsgespräche ab. Sie schreiben lediglich im Vorfeld eine Emailserie mit den wichtigen Produktinfos oder jenen Informationen, die Sie Ihrem Interessenten noch mitteilen möchten. Diese Mails werden dann an von Ihnen vordefinierten Tagen versendet. Ganz automatisch, ohne dass Sie selbst Hand anlegen müssen. Einmal eingerichtet und ein Follow-Up Autoresponder System läuft vollautomatisch. Eine wirklich toll Sache!

Was kostet so ein Follow-Up Autoresponder System?

Nun, da gehen die Preise weit auseinander. Systeme welche mehrere € 100,- kosten sind keine Seltenheit. Noch dazu muss man sich überlegen, ob man ein so ein Follow-Up Autoresponder System kaufen möchte oder ob man sich für eine Mietlösung entscheidet.

Mietlösungen gibt es ab etwa € 13,-/Monat. Doch man muss bei diesen Anbietern ganz genau aufpassen, was alles dabei ist. Der Preis sollte nicht immer das maßgebende Kriterium sein. Natürlich sind € 13,-/Monat nicht wirklich viel. Aber wenn man nur 1000 Einträge damit verwalten kann, dann stößt man damit bald an die Grenzen. Selbstverständlich kann man dann „upgraden“ um mehr Listenteilnehmer zu verwalten. Doch das lassen sich die Anbieter meistens auch gut bezahlen.

Mietsysteme – Kosten pro Jahr

Wenn wir von dem obigen Beispiel ausgehen, dann würde uns ein Follow-Up Autoresponder System zum Mieten im Jahr € 156,- kosten (€ 13,- mal 12 Monate). Dabei muss man beachten, dass man dabei nur eine begrenzte Anzahl von Datensätzen, also Email Empfänger zur Verfügung hat. Somit hat man zwar keinerlei Arbeit, ist aber immer vom Betreiber dieses Dienstes abhängig.

Die bessere Lösung

Unserer Meinung nach ist ein selbst gehostetes Follow-Up Autoresponder System die bessere Lösung. Sie haben alles selbst in der Hand, Ihre Daten liegen nicht bei irgendeinem Betreiber, und der größte Vorteil überhaupt ist, dass Sie keinerlei laufende Kosten haben. Außer natürlich die Anschaffungskosten eines solchen Systems. Doch diese sind wirklich minimal und amortisieren ein Mietsystem in bereits weniger als 2 Monaten. Sie haben alles selbst in der Hand und sind nie wieder auf einen Dienst oder eine Firma angewiesen. Nachfolgend möchten wir Ihnen ein solches Follow-Up Autoresponder System, welches Sie selbst ganz alleine betreuen können empfehlen!

Unsere Empfehlung: Follow-Up PHP AutoResponder PRO

Mit diesem System (welches übrigens EINMALIG nur knappe € 30,- kostet), können Sie unbegrenzt viele Emails versenden. So oft Sie möchten. Und das für immer und ewig kostenlos. Sie können auch verschiedene Kampagnen anlegen, z.B. für verschiedene Produkte usw.

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie zu so einem günstigen Follow-Up Autoresponder kommen können, und welche tollen Möglichkeit Ihnen damit erschlossen werden, dann klicken Sie einfach auf diesen Banner:

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Jetzt Web 2.0 Traffich System von Mario testen. Lernen Sie mehr über Facebook, Twitter, Youtube und Blog

Ab jetzt können Sie auf die komplett überarbeiteten Kurse von Mario Schneider zugreifen:http://www.erwin-stipsits.com/empfiehlt/mario-schneider/testen.php

Mario hat die Mitgliederzahl auf 800 Teilnehmer begrenzt, da er schlichtweg aus zeitlichen Gründen nicht mehr Mitglieder betreuen kann (eigentlich wollte er jetzt erst mal studieren). 320 Plätze sind an seine aktiven Mitglieder vergeben!

Es ist also nur noch Platz für 480 neue Testmitglieder:

http://www.erwin-stipsits.com/empfiehlt/mario-schneider/testen.php
Ich möchte Sie wirklich nicht unter Druck setzen, aber Mario hat über 15 der erfolgreichsten Internetmarketer für seinen Launch im Boot.

Diese Information bekommen also insgesamt über 70.000 Interessenten.

Sie können selbst abschätzen, wie schnell diese Plätze vergeben sein werden:http://www.erwin-stipsits.com/empfiehlt/mario-schneider/testen.php

Was andere über Mario Schneider sagen…

Genau 915 Kunden hat Mario Schneider innerhalb des letzten Jahres in seinem Mitgliederbereich zum Web2.0-Traffic-System betreut. Dabei hat er aus Anfängern richtige Internetmarketer gemacht, die inzwischen ihr regelmäßiges Einkommen genießen oder schon bei den Launches großer Markter mitmischen.

Schauen Sie einfach mal, was die Mitglieder von Mario zu sagen haben:

Meinungen von Marios Kunden

Haben Sie gemerkt, wie viel Ehrlichkeit, Dankbarkeit und Herzlichkeit in diesen Feedbacks steckt?

Meinungen von Marios Kunden

Haben Sie auch gesehen, dass die Mitglieder so sind, wie Sie und ich – egal welchen Alters oder welchen Beruf Sie nebenher ausführen?

Meinungen von Marios Kunden

Nehmen Sie sich die Zeit und genießen Sie jetzt die Erfolgsgeschichten aus dem Leben ganz normaler Menschen.

Kostenloses Web2.0-Business-Seminar zum eigenen Internetgeschäft

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Mario Schneider´s Web 2.0 Traffic System

Über 90 Prozent der Leute, die ein eigenes Online-Business aufbauen möchten, scheitern. Das liegt zum großen Teil daran, weil es bisher keine konkrete Schritt-für-Schritt-Anleitung des gesamten Weges bis zum Erfolg im Internetmarketing gab.

Umso überraschter bin ich jetzt, dass Mario Schneider mit einem 20 Minütigen Web2.0-Business-Seminar daher kommt, in dem er nicht nur aufzeigt, was die meisten falsch machen, sondern auch noch in 10 glasklaren Schritten eine einfache und geniale Alternative liefert:

http://www.erwin-stipsits.com/empfiehlt/mario-schneider/anleitung.php

Nach dem Seminar bekommen Sie von ihm auch noch einen konkreten 6-Monate-Business-Plan an die Hand, der Ihnen zeigt, wie Sie in 6 Monaten realistisch von 0 auf 1000 Euro pro Monat kommen.

Sollte Ihnen bisher auch immer etwas der rote Faden gefehlt haben, so schauen Sie jetzt dieses hochwertige Video-Seminar an:

http://www.erwin-stipsits.com/empfiehlt/mario-schneider/anleitung.php

Mario Schneider und das Web 2.0 Traffic System. Absolut empfehlenswert!

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Web 2.0 Traffic System von Mario Schneider

Wir haben den Tipp von Mario Schneider bereits umgesetzt auf unserer Facebook Seite, und es war gar nicht schwer! 

Mit gerade einmal 20 Jahren gehört er dennoch zu den erfolgreichsten Internetmarketern im deutschsprachigen Raum.
Sein Internetgeschäft hat er während der Schule aufgebaut und sein erstes Produkt, ein Babyschlaf-Ratgeber, brachte ihm schon vor zwei Jahren über 1000 Euro pro Monat ein.

Mittlerweile verdient er einen fünf (5) stelligen Betrag pro Monat und das, obwohl er kein Geld für Besucher ausgibt.

Wie das funktioniert fragen Sie sich??

http://www.erwin-stipsits.com/empfiehlt/mario-schneider/facebookseite.php
Mario hat sich seit eineinhalb Jahren ausschließlich damit beschäftigt, wie man das Web 2.0 dazu nutzen kann, um sich und seine Produkte auf kostenlosem Weg zu vermarkten.

Unter anderem hat er sich auch zu dem Experten für Marketing in Facebook etabliert und nun habe ich sein Willkommensvideo auf seiner Facebook-Seite entdeckt, in dem er Ihnen kostenlos zeigt, wie Sie aus einer Facebook-Seite eine Opt-In-Seite erstellen können, mit der Sie Ihren eigenen E-Mail-Verteiler aufbauen können.
Schauen Sie sich das an und klicken Sie auf nachfolgenden Link:

 
http://www.erwin-stipsits.com/empfiehlt/mario-schneider/facebookseite.php

 
Der Clou an der Sache ist aber, dass er durch einen technischen Trick dafür sorgt, dass jeder Eintrag in den Verteiler sich viral in Facebook bemerkbar macht.

Sobald sich also jemand in Ihren Verteiler einträgt, bekommen all seine Freunde auf Facebook mit und diese besuchen so ebenfalls Ihre Facebook-Opt-In-Seite und das Ganze geht von vorne los.

Das ist wirklich virales Marketing, welches Sie dann über die neue E-Mail-Liste auch gleich monetarisieren können. 
 

Schauen Sie sich das an und klicken Sie auf nachfolgenden Link:
http://www.erwin-stipsits.com/empfiehlt/mario-schneider/facebookseite.php

Kennen Sie unerwünschte Werbungen, oder haben Sie noch nie unerwünschte Werbung, einen Anruf über den Gewinn beim Lotto, Spielgemeinschaft, oder Gewinnspiel bekommen?

Schützen Sie Ihren Namen ………..woher haben die alle meine Daten?
…unerwünschte Werbung mit Adresse
…Gewinn beim Gewinnspiel (Preisausschreiben) im Briefkasten
…Anruf über einen Gewinn beim Lotto, oder Spielgemeinschaft,
obwohl Sie nicht gespielt haben …
Die Liste derartiger unerwünschter Werbung wird immer länger!

Bestimmen Sie ab jetzt was Sie bekommen möchten.
…es gibt den virtuellen Datenschützer

Ich habe ja in der Vergangenheit schon einige Sachen beworben,
mit mehr oder weniger Erfolg. Aber das was ich hier vorstellen will,
wird wahrscheinlich in Zukunft eine ganze Branche revolutionieren.
Das was ich anbiete wird aber wohl in Zukunft wirklich der Hammer werden:

Nie mehr unerwünschte Werbung erhalten, keine Post über Gewinne bei
irgendwelchen Gewinnspielen und Preisausschreiben, oder Anrufe über
dubiose Lottogewinne beim Lotto, bzw. Spielgemeinschaft!
Sie bekommen Ihren persönlichen Datenschutzbeauftragten.

Dadurch ist es den Firmen nicht mehr gestattet, wahllos Adressen und
persönliche Daten weiter zu geben. Dies geschieht ja nicht umsonst.
Diese Firmen verdienen viel Geld mit Ihren Daten. So wird der Kreislauf,
wo eine Firma, der Sie Ihre Daten gegeben haben (z.B. als Interessent für eine Ware)
so einfach an Gewinnportalen, Lottobetreiber, oder anderen Firmen, welche in weiterer
Folge ihre Werbung an Sie persönlich adressiert senden, weitergeben, oder gar verkaufen.

Durch dieses System haben Sie die Möglichkeit, durch ein sogenanntes „Datenbuch“ genau festzulegen, welche Werbung Sie in Zukunft erhalten möchten. Es darf nicht mehr nach dem „Gießkannenprinzip“ Werbung, oder Gewinnspiele durch Spielgemeinschaften versandt, oder wegen Lottogewinne angerufen werden.  Der virtuelle Datenschützer überwacht auch diese Vorgänge!

Durch dieses Datenbuch haben Sie auch selbst die Möglichkeit, sofern Sie das auch wollen, dass in Zukunft Sie selbst und nicht andere, an Ihren Daten verdienen. Wie gesagt, das bleibt jedem selbst überlassen und kann es via Datenbuch steuern. Jedenfalls sind Sie ab diesem Zeitpunkt, wo Ihr Datenbuch gespeichert wird, frei von unerwünschter Werbung, vermeintlichen Gewinnen beim Lotto, bzw. dubiosen Anrufen von irgendwelchen Spielgemeinschaften!

Ich selbst habe bis zu 5 Anrufe täglich von diversen Spielgemeinschaften, Gewinnspielbetreibern, Lottogewinnfirmen, und der gleichen bekommen!! Ich bin kein Spieler und trotzdem habe ich überall gewonnen, oder sollte meinen Vertrag verlängern, bzw. nach Ablauf von3 Monaten kündigen, natürlich unter Angaben meiner Bankdaten!!!!
Seit ich dieses System nutze ist SCHLUSS mit diesen dubiosen Anrufen.
Mein Briefkasten ist auch um einiges erleichtert, da er nicht mehr
so viel Müll zum Schlucken bekommt!!

Ich kann dieses System aus voller Überzeugung weiterempfehlen.
JEDER kann sich KOSTENLOS seinen guten NAMEN, seine DATEN schützen!!
Nähere Info (natürlich kostenlos) bekommen Sie “HIER


Kundenmeinungen

Hallo liebes Team

Ich war am Anfang sprachlos und habe mich unglaublich über diese Idee gefreut. Jedoch klingt es so unglaublich, dass ich es erst gar nicht glauben konnte. Als dann alles perfekt abgelaufen ist, war ich echt erfreut. Ich finde Ihre Geschäftsidee genial

Petra K. aus Berlin


Hey ihr Datenschützer,

Die Idee braucht einen Oscar! Seit ich Euch kenne bekomme ich keine Anrufe und auch keine unerwünschte Post! Mich hatte das immer so geärgert und nun gibt es Euch – Vielen Dank dafür!

Tom P. aus München